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Artikel: Matcha direkt aus Japan bestellen – lohnt sich das seit Juli 2026 noch?

Matcha aus Japan importieren seit Juli 2026
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Matcha direkt aus Japan bestellen – lohnt sich das seit Juli 2026 noch?

Aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit: ca. 6 Minuten

Kurzantwort: Seit dem 1. Juli 2026 ist die 150-Euro-Zollfreigrenze der EU Geschichte. Jede Sendung aus Japan, China und allen anderen Nicht-EU-Ländern muss verzollt werden – bei kleinen Paketen mit einem Pauschalzoll von 3 € pro Warenkategorie, dazu kommen wie bisher Einfuhrumsatzsteuer, Versand aus Übersee und ab November 2026 voraussichtlich eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr. Wir rechnen dir hier ehrlich vor, was eine Japan-Direktbestellung heute wirklich kostet – und warum unser Bio-Matcha aus Uji oft die einfachere Wahl ist.

Was hat sich am 1. Juli 2026 geändert?

Bis Ende Juni 2026 galt: Pakete aus Nicht-EU-Ländern bis 150 € Warenwert waren zollfrei. Diese sogenannte De-minimis-Regel hat die EU mit der Verordnung 2026/382 abgeschafft – vor allem, weil 2024 rund 4,6 Milliarden Kleinpakete in die EU kamen, etwa 91 % davon aus China. Die Regel zielt also auf Temu, Shein & Co. – trifft aber genauso deine Matcha-Bestellung aus Japan.

Konkret gilt jetzt:

  • 3 € Pauschalzoll pro Warenkategorie bei Sendungen bis 150 € aus Nicht-EU-Ländern. „Pro Warenkategorie" heißt: pro Zolltarifposition, nicht pro Paket. Bestellst du Matcha, Matcha-Schale und einen Matcha-Besen zusammen, sind das drei Kategorien – also 9 € Zoll vor Einfuhrumsatzsteuer.
  • Regulärer Zollsatz für alle anderen Sendungen bis 150 € – berechnet nach Warenwert und Zolltarif.
  • Einfuhrumsatzsteuer bleibt: derzeit 7 % auf Lebensmittel wie Matcha Tee. Die war übrigens schon seit 2021 ab dem ersten Euro fällig – zollfrei hieß nie steuerfrei.
  • Ab November 2026 plant die EU zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr („Handling Fee") für die Zollabwicklung. Die Höhe steht noch nicht fest.

Wichtig: Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einfuhr, nicht der Bestellung. Wer Ende Juni bestellt hat und dessen Paket erst im Juli ankam, zahlt bereits nach neuen Regeln.

Die ehrliche Rechnung: Bio Uji-Matcha direkt aus Japan

Nehmen wir ein realistisches Beispiel – Bio Premium-Matcha aus Uji, Warenwert 15 - 20 €:

Posten Direktbestellung Japan sake-store.de
Warenpreis 15 € 20 €
Versand aus Japan ca. 10 – 20 € 0 € – versandkostenfrei
Pauschalzoll 3 € 0 € – bereits verzollt
Einfuhrumsatzsteuer 7 % ca. 2,10 € im Preis enthalten
Gesamtkosten 30 € - 40 € 20 €
Lieferzeit 10–20 Tage 1–3 Tage


Unterm Strich zahlst du für die Direktbestellung schnell 30 – 40 € statt 20 € – und wartest zwei bis drei Wochen. Dazu kommt ein Punkt, über den selten gesprochen wird: Matcha ist empfindlich. Zwei Wochen ungekühlter Transport durch wechselnde Klimazonen tun weder Farbe noch Aroma gut. Ein seriöser Importeur transportiert temperaturkontrolliert und lagert entsprechend.

Bestellst du gemischt – etwa Matcha, Matcha-Besen und eine Matcha-Schale – multipliziert sich der Pauschalzoll auf 9 €.

Wir haben diese Bürokratie bereits hinter uns – Matcha Tee in unserem Lager ist bereits verzollt, versteuert und korrekt nach EU-Recht etikettiert.

Und was ist mit China-Matcha?

Ein Großteil des günstigen Matchas auf europäischen Marktplätzen stammt nicht aus Japan, sondern aus China – oft ohne dass es auf den ersten Blick erkennbar ist. Die Zollreform trifft diese Direktimporte genauso, und zwar volumenbedingt am härtesten: Genau diese Warenflut war der Auslöser der Reform.

Der Preisunterschied zwischen einem 8-€-Marktplatz-Matcha und echtem Uji-Matcha schrumpft damit weiter. Was bleibt, ist der Qualitätsunterschied: Herkunftsnachweis, Beschattungsdauer, Vermahlung, Erntezeitpunkt – und bei uns zusätzlich Laborprüfung jeder Charge sowie EU-Bio-Zertifizierung.

Wann lohnt sich die Japan-Direktbestellung trotzdem?

Wir sind ehrlich: Es gibt Fälle, in denen der Direktimport sinnvoll bleibt.

  • Raritäten, die es in Europa schlicht nicht gibt – beispielsweise regionale Spezialitäten einzelner Teegärten.
  • Großbestellungen deutlich über 150 €, bei denen die Fixkosten prozentual weniger ins Gewicht fallen – wobei hier von Anfang an der reguläre Zollsatz gilt.
  • Wer ohnehin in Japan ist: Die Reisefreigrenzen (430 € bei Flugreisen) sind von der Reform nicht betroffen. Im Koffer Mitbringen bleibt die günstigste Variante.

Für den regelmäßigen Bedarf – dein tägliches Matcha-Ritual – spricht die Rechnung seit Juli 2026 klarer denn je für den Kauf bei einem EU-Händler mit direkten Lieferantenbeziehungen nach Japan.

Bereit für Matcha ohne Zoll-Rechnerei? Unser Matcha-Sortiment ist bereits verzollt, laborgeprüft und versandkostenfrei in 1–3 Tagen bei dir.

FAQ: Zoll auf Bestellungen aus Japan (Stand Juli 2026)

Ist die 150-Euro-Zollfreigrenze wirklich komplett abgeschafft?
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 wird jede Warensendung aus Nicht-EU-Ländern verzollt, unabhängig vom Wert. Für Kleinsendungen bis 150 € gilt  ein Pauschalzoll von 3 € pro Warenkategorie.

Was kostet es, Matcha aus Japan nach Deutschland zu bestellen?
Zum Warenpreis kommen: Versand aus Japan (typisch 10 – 20 €), 3 € Pauschalzoll, 7 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtwert inkl. Versand sowie ab November 2026 voraussichtlich eine Bearbeitungsgebühr. Ein 15 € - Matcha kann im Direktimport schnell 30 – 40 € kosten.

Fällt der 3-Euro-Zoll pro Paket oder pro Artikel an?
Pro Warenkategorie (Zolltarifposition) innerhalb einer Sendung. Fünf Dosen desselben Matchas: einmal 3 €. Matcha plus Schale plus Besen: dreimal 3 €, also 9 €.

Gilt die neue Zollregel auch für Bestellungen aus China (z. B. günstigen Matcha)?
Ja, sie gilt für alle Nicht-EU-Länder gleichermaßen – und wurde primär wegen der Paketflut aus China eingeführt. Günstiger Direktimport-Matcha verliert dadurch einen Teil seines Preisvorteils.

Warum ist Matcha vom deutschen Händler nicht automatisch teurer als der Direktimport?
Importeure verzollen Sammelsendungen einmal zentral statt pro Paket, sparen Übersee-Einzelversand und geben das weiter. Rechnet man beim Direktimport Versand, Zoll, Steuer und Wartezeit ehrlich mit, kann der Endpreis häufig über dem eines in der EU lagernden Händlers liegen – bei teilweise bis zu zwei Wochen längerer Lieferzeit.


Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand Juli 2026, ohne Gewähr – verbindliche Auskünfte zu Zoll- und Steuerfragen erteilt der deutsche Zoll (zoll.de). Quellen: Verordnung (EU) 2026/382; Generalzolldirektion; Bundesministerium der Finanzen

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